Organisation
«Weiterbildungsstudierende sind Kundinnen und Kunden. Sie wollen eine serviceorientierte Leistung – das erfordert professionelles Weiterbildungs-Management.»
Die Weiterbildungskommission (WBK) ist eine ständige Kommission mit gesamtuniversitären Aufgaben. Sie wird von der Delegierten oder dem Delegierten der Universitätsleitung für Weiterbildung präsidiert. Die Vizerektorin oder der Vizerektor Internationales und Akademische Karrieren hat Einsitz in die WBK. Neben den genannten Personen gehören ihr Vertreterinnen und Vertreter der acht Fakultäten sowie der Vereinigungen der Assistierenden und Studierenden an. Die WBK erarbeitet Strategien für die Weiterbildung an der Universität Bern und setzt Standards für die Weiterbildungsstudiengänge. Sie überprüft diese im Rahmen der Genehmigung von Studienreglementen.
Als gesamtuniversitäre Kommission sorgt sie für günstige Rahmenbedingungen, Kohärenz und Qualität in der Weiterbildung. Die WBK verwaltet den Weiterbildungsfonds und verantwortet dessen jährliche Mittelvergabe. Schliesslich übt sie die fachliche Aufsicht über das Zentrum für universitäre Weiterbildung aus.
Das Zentrum für universitäre Weiterbildung (ZUW) ist das Service- und Kompetenzzentrum für Weiterbildung, das administrativ dem Generalsekretariat zugeordnet ist. Es unterstützt die Fakultäten und Institute bei der Planung, Bewerbung, Durchführung und Auswertung von Weiterbildungsangeboten. Das ZUW bietet im Auftrag der WBK auch eigene Weiterbildungsstudiengänge an und lässt dieses Praxiswissen in seine Beratung einfliessen. Mit dem Dachmarketing für die Weiterbildung sowie wissenschaftlich reflektierenden Vernetzungsveranstaltungen wie der Herbsttagung sorgt das ZUW dafür, dass die Universität Bern als hochwertige Weiterbildungsinstitution sichtbar wird.
Das Weiterbildungsportfolio ist «bottom up» aufgebaut. Der Anstoss für ein neues Angebot kommt meist von einem Institut oder aus einer Fakultät. Weiterbildungsangebote werden dezentral durch die Fakultäten organisiert und vermarktet. Sie werden durch Angebote der WBK ergänzt, die im gesamtuniversitären Interesse liegen.
Die Fakultäten erlassen die Studienreglemente und Studienpläne für Weiterbildungsstudiengänge. Die Reglemente werden nach der Vernehmlassung durch die WBK der Universitätsleitung vorgelegt und müssen anschliessend vom Senat genehmigt werden.
Die Trägerschaft von Weiterbildungsstudiengängen kann bei Fakultäten, Instituten, Kliniken sowie weiteren Organisationseinheiten liegen. Die Trägerschaft kann mehrere Organisationseinheiten umfassen oder in Kooperation mit anderen Hochschulen und Institutionen organisiert sein.
Im Auftrag der Trägerschaft übernimmt eine Programmleitung die strategische Verantwortung für das Weiterbildungsangebot. Programmleitungen setzen sich in der Regel aus Angehörigen der Universität Bern sowie externen Expertinnen und Experten zusammen, wobei die Angehörigen der Universität Bern in der Mehrzahl sein müssen.
Die Studienleitung zeichnet im Auftrag der Programmleitung verantwortlich für die operative Leitung der Studiengänge; sie hat in der Regel einen fachlich-wissenschaftlichen Bezug zum Thema des Weiterbildungsstudiengangs sowie Managementkompetenzen. Die Dozierenden der Weiterbildung stammen aus der Universität Bern, aus Hochschulen im In- und Ausland oder aus der Praxis. Vorausgesetzt werden didaktische Fähigkeiten, die den Bedürfnissen erwachsener Lernender gerecht werden.