Universitäre Weiterbildung

An der Schnittstelle von Forschung, Berufswelt und Gesellschaft

Berufsbegleitend

Die universitäre Weiterbildung richtet sich an Personen, die bereits in der Berufswelt stehen und sich weiterqualifizieren wollen. Die Weiterbildung kann zu einer Spezialisierung und Vertiefung im angestammten Fach, zu einer interdisziplinären Erweiterung oder zu einem neuen Tätigkeitsfeld führen. Nebst ihrer primären Ausrichtung an ein berufliches Fachpublikum können sich Angebote der universitären Weiterbildung auch an eine allgemein interessierte Öffentlichkeit wenden, etwa in Vortragsreihen, die gesellschaftlich relevante Themen aufnehmen. Die universitäre Weiterbildung situiert sich damit an der Schnittstelle von Forschung, Berufswelt und Gesellschaft.

Wissenschaftlich fundiert, praxis- und transferorientiert

Die universitäre Weiterbildung hebt sich durch ihre Nähe zu Studium und Forschung von nicht-hochschulischen Weiterbildungen ab. Sie versteht sich als Teil der Hochschulbildung. Sie untersteht gesetzlichen Vorgaben, richtet sich aber gleichzeitig nach den Anforderungen der Berufswelt. Didaktisch orientiert sie sich an einer zeitgemässen Erwachsenenbildung, inhaltlich und formal an den Bedürfnissen der Teilnehmenden und der entsendenden Organisationen.

Dialogisch

Universitäre Weiterbildung ist ein Austausch auf Augenhöhe: Die Teilnehmenden sind Fachleute, ihr Wissen und ihre Berufserfahrung fliessen in einen Prozess des Voneinander-Lernens ein.

Selbsttragend

Im Unterschied zum grundständigen Hochschulstudium (Bachelor, Master) werden die Angebote der Hochschulweiterbildung nicht durch Steuergelder subventioniert. Sie müssen sich per Gesetz selbst finanzieren, in der Regel über die Kursgeldeinnahmen und ggf. weitere Drittmittel.

Einheitlich geregelt und anerkannt

Das Angebot besteht aus Weiterbildungsstudiengängen und Einzelkursen sowie massgeschneiderten Veranstaltungen für Institutionen und Organisationen. Die Weiterbildungsabschlüsse im Hochschulbereich sind schweizweit einheitlich geregelt und in das europäische ETCS-Kreditpunkte-System eingebunden: Weiterbildungsstudiengänge schliessen mit einen Certificate of Advanced Studies (CAS, mindestens 10 ECTS), Diploma of Advanced Studies (DAS, mindestens 30 ECTS) oder Master of Advanced Studies (MAS, mindestens 60 ECTS) ab. Voraussetzung für die Zulassung zu einem Weiterbildungsstudiengang sind in der Regel ein abge- schlossenes Hochschulstudium und Praxiserfahrung. In Ausnahmefällen können Fachleute mit äquivalenten Abschlüssen zugelassen werden (Zulassung «sur dossier»). Ein- oder mehrtägige Einzelkurse richten sich an spezifische Berufsgruppen.

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